
Grundlage für die Bebauung eines Grundstückes in Arriach ist der rechtskräftige Flächenwidmungsplan.
Bauwerber werden ersucht, vor einer konkreten Planung den Kontakt mit der Baubehörde Tel.: 04247/8514-12 herzustellen.
Für einen Bauantrag sind nachfolgende Unterlagen notwendig:
Vorschläge für die Änderung des Flächenwidmungsplanes können ganzjährig bei der Gemeinde Arriach eingebracht werden. Im Schreiben ist genau anzuführen, welche Grundstücksfläche umgewidmet werden soll und welches Ausmaß vorliegt. Um eine Widmungskategorie festzulegen, ist auch notwendig die beabsichtigte Bebauung bekannt zu geben.
Nachfolgende Unterlagen sind notwendig:

| Temperatur: | 10,7°C |
| Druck: | 919 hPa |
| Luftfeuchtigkeit: | 84% |
| Wind: | 0,2m/s |